Seit dem 01.01.2001 ist die VWA Leipzig Träger eines „Kommunalen Studieninstituts“. Aufgabe des Kommunalen Studieninstituts ist es vor allem, Bedienstete der Kommunal- verwaltungen aus- und fortzubilden sowie die dabei vorgeschriebenen Prüfungen abzunehmen.
An den Veranstaltungen und Prüfungen können darüber hinaus auch Bedienstete anderer Verwaltungen, öffentlich-rechtlicher Körperschaften und Einrichtungen sowie interessierte Personen teilnehmen, wenn sie die Zugangsvoraussetzungen erfüllen.
Seit dem 1. September 2014 gilt für alle Angestelltenprüfungen I und II eine neue Prüfungsordnung, die in Zusammenarbeit mit der VWA Dresden, dem Studieninstitut Dresden und dem Studieninstitut Chemnitz erarbeitet wurde.
Danach können lt. § 2 alle Teilnehmer, die die Prüfung erfolgreich bestanden haben, folgende Bezeichnung führen:
Angestelltenprüfung I "Kommunalfachangestellte/r (KSL)"
Angestelltenprüfung II "Kommunalwirt/in (KSL)"
Der Zusatz KSL bedeutet "Kommunales Studieninstitut Leipzig".
Nach § 26 der o. g. Prüfungsordnung kann auf Antrag die Bezeichnung nachträglich erteilt werden, wenn
die Angestelltenprüfung I am KSL nach dem 01.09.2011 oder
die Angestelltenprüfung II am KSL nach dem 01.09.2012
erfolgreich bestanden wurde.
Derzeit werden am Kommunalen Studieninstitut folgende Lehrgänge angeboten: